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Zugriff geplant: Wie das EU-Vermögensregister und neue Vorschriften Ihr Vermögen betreffen

Was wäre, wenn Ihre privaten Vermögenswerte – Konten, Beteiligungen, Edelmetalle oder Unternehmensanteile – schon bald in einer zentralen EU-Datenbank erfasst werden?

Was für viele noch wie ein theoretisches Szenario klingt, nimmt konkrete Formen an:

Das geplante EU-Vermögensregister.

Ziel: Die vollständige Erfassung des Finanz- und Sachvermögens aller Bürger.

Das betrifft nicht nur „Superreiche“.

Sondern zunehmend auch Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen – also genau jene, die oft jahrzehntelang wirtschaftlich Verantwortung getragen haben.

Was steckt dahinter?

Die EU-Kommission hat 2022 das sogenannte „Asset Registry“ vorgeschlagen – ein grenzüberschreitendes Vermögensregister, das Informationen aus bestehenden Quellen zusammenführt:

  • Grundbücher
  • Bankkontenregister
  • Unternehmensregister
  • Beteiligungsdatenbanken
  • Kryptoregister
  • Handelsregister

In Kombination mit AMLA, FATF-Vorgaben und dem geplanten Digitalen Euro entsteht ein System, das nicht nur zur Geldwäschebekämpfung dient – sondern zu einem vollständigen Überblick über Privat- und Unternehmensvermögen führen kann.

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Peter Bowman
Was bedeutet das für Sie konkret?

Wenn Sie Unternehmer oder vermögender Privatbürger sind, betrifft Sie das in mehrfacher Hinsicht:

  • Ihre Daten werden EU-weit verknüpft – unabhängig davon, in welchem Land Sie leben.
  • Zukünftige Vermögenssteuern oder Sonderabgaben könnten nicht mehr auf freiwilliger Erklärung basieren, sondern direkt auf den erfassten Werten.
  • Investitionen oder Vermögensverlagerungen innerhalb der EU werden deutlich transparenter – und damit potenziell angreifbarer.

Das eigentliche Risiko liegt nicht im Register selbst –

sondern in der Frage, wie diese Daten künftig politisch genutzt werden.

Die Einführung des Registers fällt in eine Zeit, in der:

Warum gerade jetzt handeln?

  • Die EU-Kommission ein neues Schuldenpaket über 700 Mrd. € vorbereitet
  • Die Präsidentin der EZB spricht offen über Barzahlungsgrenzen und Transaktionsüberwachung
  • Nationale Regierungen neue Modelle zur Vermögensbesteuerung diskutieren

Was heute „nur vorbereitet“ wird, kann schon morgen Gesetz sein.

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Die entscheidende Frage: Wo liegt Ihr Vermögen – und unter wessen Zugriff steht es?

Viele vermögende Privatpersonen und Unternehmer denken, sie seien durch ihre Steuerberater oder bestehende Strukturen bereits gut aufgestellt.

Doch wenn all Ihre Vermögenswerte in der EU erfasst und steuerlich zugänglich sind, entsteht eine neue Qualität des Risikos:

Sie können nicht mehr individuell steuern – sondern nur noch reagieren.

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Fazit: Wer Kontrolle behalten will, muss vorausschauen

Ein „zweites Standbein“ außerhalb der EU kann hier gezielt ansetzen – nicht um Steuern zu vermeiden, sondern um rechtssicher vorzusorgen.

Denn wer Vermögenswerte strukturiert, bevor sie vollständig erfasst oder reguliert sind, kann auch in Zukunft frei entscheiden:

  • Wann investiere ich wo?
  • Wie sichere ich Werte generationsübergreifend?
  • Welche Freiheitsgrade bleiben mir in 10 oder 20 Jahren?

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Was ist der erste Schritt?

Das EU-Vermögensregister ist kein Schreckgespenst – sondern ein klares Signal:

  • Wer sein Vermögen schützen will, muss es strukturiert denken – nicht nur verwalten.

Wenn Sie wissen wollen, wie eine individuelle, rechtssichere Struktur außerhalb der EU für Ihre persönliche Situation aussehen kann, dann ist das vertrauliche Orientierungsgespräch der erste Schritt.

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